Ärzteschaft: Medikamente

Prävention von Missbrauch und Abhängigkeit

Das Erkennen eines problematischen Konsums von Benzodiazepinen und Analoga (BZDA) ist oftmals sowohl für Fachpersonen, als auch für die Patientinnen und Patienten schwierig. Noch ausgeprägter als beim Alkohol fällt eine Medikamentenabhängigkeit kaum auf. Der Umstand, dass das Medikament verschrieben wird, fördert zusätzlich die Legitimation des Medikaments als «kleiner Helfer», z. B. in einen erholsamen Schlaf. Zudem sind die Übergänge zwischen Fehlgebrauch, Missbrauch bzw. schädlichem Gebrauch sowie einer Suchterkrankung fliessend und eine Abgrenzung schwierig (Wolter 2017). In Bezug auf das Abhängigkeitsrisiko unterscheiden sich die verschiedenen BZDA nur graduell (ebd.). Hinzu kommt, dass die Entzugserscheinungen (Schlafstörungen, Angstzustände, Unruhe, etc.; vgl. dazu auch Sing [2016]) oftmals den ursprünglichen Gründen für die Verschreibung gleichen und eine entsprechende Differenzierung zwischen Ursache und Wirkung schwierig ausfällt. Schlüssig kann diese nur gelingen, wenn das Medikament vollständig ausgeschlichen ist.

Die Prävention beginnt bei der Verschreibung bzw. der Nicht-Verschreibung und der Suche nach Alternativen. Wenn eine Verschreibung erfolgt, ist es wichtig, dass eine eindeutige Indikation gegeben ist und die Patientin, der Patient darüber aufgeklärt wird, welche Risiken BZDA bergen. Weiter sollte darauf hingewiesen werden, dass die Verschreibungsdauer auf wenige Wochen festgelegt wird (in der Regel nicht länger als 2 bis 4 Wochen). Diese Zeit sollte nach Möglichkeit genützt werden, um weiterführende Hilfe zu eruieren und einzuleiten (z. B. eine kognitive Verhaltenstherapie). Eine nützliche Orientierungshilfe für Ärztinnen und Ärzte bietet ausserdem die 4-K-Regel:

  • Klare Indikation
  • Kleinstmögliche Dosis
  • Kurze Anwendungsdauer (nicht länger als 2-4 Wochen)
  • Kein abruptes Absetzen

Besonders wichtig ist ausserdem die sorgfältige Anamneseerhebung hinsichtlich des Konsums anderer Substanzen sowie früherer Suchtprobleme (Wolter 2017). Beim Vorliegen früherer Suchterkrankungen ist in der Regel von einer Behandlung mit BZDA abzusehen, da sie beinahe universell als kontrainduziert bei vorliegender oder ehemaliger Substanzgebrauchsstörung gilt (Guina/Merrill 2018). Ausgenommen davon ist die Unterstützung von akuten Entzügen im Alkohol- und/oder Sedativa/Hypnotikabereich (ebd.).

Quellen

  • Guina J, Merrill B. Benzodiazepines I: Upping the Care on Downers: The Evidence of Risks, Benefits and Alternatives. Journal of Clinical Medicine 2018; 7: pii: E17.
  • Sing S, Sarkar S. Benzodiazepine abuse among the elderly. Journal of Geriatric Mental Health 2016; 3: 123-130.
  • Wolter DK. Benzodiazepine im Alter. Sucht 2017; 63(2): 81-97.

Informationen für Ärzteschaft

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