Fachpersonen: Alkohol und Medikamente

Fallbeispiel

Im Folgenden wird anhand eines kurzen Beispiels vereinfacht aufgezeigt, weshalb die Vorarbeiten so zentral sind. Erst das Vorhandensein von bestimmten Strukturen, Haltungen und Gefässen ermöglicht eine erfolgreiche Früherkennung und Frühintervention (F+F). Dank diesen können im konkreten Fall, also wenn Personen sich möglicherweise in einer schwierigen Situation befinden oder ein problematisches Verhalten aufweisen, die Phasen der F+F – von Früherkennung über Situationseinschätzung und Frühintervention bis Evaluation – durchlaufen werden. Es handelt sich um ein fiktives Beispiel.

Ausgangslage und Gesundheitsdeterminanten: Eine 83-jährige Frau wohnt seit einem halben Jahr in einer Altersinstitution. Aufgrund von mehreren Stürzen hat sie sich gemeinsam mit ihrer Familie für einen Umzug in ein Alterszentrum entschieden.

Gestaltung der Rahmenbedingungen: Das Alterszentrum und seine Mitarbeitenden basieren ihre Arbeit auf einem Leitbild, einem gemeinsamen Betreuungs- und Pflegeverständnis sowie einem F+F-Konzept.

Nachfolgend sind die vier Phasen der F+F beschrieben.

Es scheint, als hätte sich die Bewohnerin gut integriert. Doch äussert sie in den regelmässigen Standortgesprächen mit ihrer Bezugsperson eine gewisse Unzufriedenheit und Einsamkeit.
Den Mitarbeitenden in der Hotellerie fällt auf, dass sich der Alkoholkonsum der Bewohnerin stetig erhöht. Einmal stürzt sie im institutionsinternen Restaurant.

An einer Fallbesprechung, an der die verschiedenen Bereiche der Altersinstitution anwesend sind, wird der gesundheitliche sowie psychische Zustand und der Alkoholkonsum der Bewohnerin besprochen und die Situation eingeschätzt. Hierfür werden Leitfäden und Checklisten (z. B. von Fachstellen der Gesundheitsförderung und Prävention) beigezogen.

Mögliche Schritte für eine Frühintervention:

  • Gespräch mit Bewohnerin und der Bezugsperson (evtl. Einbezug der Familie)
  • Besprechung an einem runden Tisch mit Beizug einer Suchtfachperson
  • Anpassungen der Tagesstruktur der Bewohnerin
  • Beratung
  • Behandlung

Wichtig:

  • Alle Schritte werden unter Einbezug der Bewohnerin entschieden.
  • Die Massnahmen und zuständigen Personen werden in diesem Schritt ebenfalls bestimmt – sofern sie nicht bereits in den vorhandenen Unterlagen bestimmt sind (z. B. Ablaufplan eines F+F-Prozesses).

Die getätigten Massnahmen werden in einem geeigneten Gefäss, z.B. an einer terminierten Fallbesprechung, evaluiert. Hat sich die Situation stabilisiert oder gar verbessert? Sind weitere Massnahmen nötig? Oder kann die Situation beobachtet werden ohne weitere Massnahmen zum entsprechenden Zeitpunkt? Auch in diesem Schritt ist der Einbezug der betroffenen Person (und evtl. der Angehörigen) und deren Einschätzung zentral.

Dank wichtiger erarbeiteter Elemente, wie …

  • der gemeinsamen Haltung,
  • der institutionalisierten interprofessionellen Zusammenarbeit (z. B. Hotellerie ist immer auch an Fallbesprechungen dabei),
  • regelmässig stattfindender Standortgespräche – auch ohne konkrete Vorfälle –,
  • Leitfäden und Checklisten zur Einschätzung der Situation,
  • standardisierter Einbezug der betroffenen Person (und evtl. der Angehörigen),

… wurden die Mitarbeitenden der Altersinstitution frühzeitig auf die Situation der Bewohnerin aufmerksam, konnten diese umfassend einschätzen und sie mit einfachen Massnahmen begleiten.

Informationen für Fachpersonen

Rat und Hilfe

SafeZone.ch

Anonyme Online-Beratung zu Suchtfragen für Betroffene und Angehörige

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Suchtindex.ch

Adressen von Beratungs- und Unterstützungsangeboten in der Schweiz

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Sucht Schweiz

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1003 Lausanne
021 321 29 76

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Infodrog

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031 376 04 01

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