Fachpersonen: Alkohol und Medikamente

F+F-Phasen und Rahmenbedingungen

Früherkennung und Frühintervention (F+F) hat zum Ziel, die ersten Anzeichen eines Problems möglichst früh zu erkennen und den Handlungsbedarf abzuklären, um geeignete Massnahmen zu finden und die Betroffenen zu unterstützen. Dieser Ansatz lässt sich in jedem Lebensalter zur Bewältigung verschiedener Gesundheitsprobleme wie Risikoverhalten oder -konsum, Sucht, psychische Probleme anwenden. Bei F+F wird idealerweise der Settingansatz angewendet, d. h. die Massnahmen werden direkt im Rahmen der Lebenswelt der Zielgruppe  (z. B. Altersinstitution oder Betrieb) umgesetzt. F+F umfasst vier Phasen:

  • Früherkennung: Möglichst frühe Erkennung der Anzeichen von aufkommenden Problemen bei Menschen oder Gruppen.
  • Situationseinschätzung: Analyse der Situation durch eine Gesamteinschätzung der Risiko- und Schutzfaktoren auf individueller, kollektiver und institutioneller Ebene unter Berücksichtigung der Dynamik zwischen diesen verschiedenen Dimensionen.
  • Frühintervention: Bestimmung, Entwicklung und Umsetzung geeigneter Massnahmen auf individueller, kollektiver und institutioneller Ebene.
  • Evaluation: Auswertung des Prozesses und der Wirkung der Massnahmen und gegebenenfalls Erwägung weiterer Interventionen.


In einem ersten Schritt erfordert der F+F-Ansatz die Überprüfung und Gestaltung der Rahmenbedingungen. Die Bedingungen definieren den Rahmen, in welchem die F+F-Phasen umgesetzt werden können und eine Implementierung der verschiedenen Elemente des F+F-Ansatzes möglich ist. Die Rahmenbedingungen einer Institution sind zentral: Sie sind die Grundlage für alles weitere Handeln und auch für F+F. Wenn die Rahmenbedingungen optimiert werden, wirkt sich dies positiv auf andere Bereiche aus.

  • Für die Implementierung eines F+F-Ansatzes sollten ein politisches bzw. institutionelles Mandat und die nötigen finanziellen, zeitlichen sowie personellen Ressourcen vorliegen.
  • Es ist wichtig, im Vorfeld klare Rollen, Abläufe, Ziele sowie eine gemeinsame Haltung für den gesamten Implementierungsprozess zu definieren.
  • Zu Beginn jeder F+F, die auf Personen abzielt, stellen die Institutionen Regeln auf, die auf Gerechtigkeit, Selbstbestimmung und die Bekämpfung von Diskriminierung (Stigmatisierung) abzielen.
  • Die Institutionen kennen die Angebote zur Gesundheitsförderung und Prävention und betrachten F+F als eine von mehreren Massnahmen (z. B. Massnahmen, die sich auf Strukturen, spezifische Gruppen, Individuen oder sogar die gesamte Bevölkerung beziehen).
  • Die Institutionen handeln subsidiär und ersetzen nicht die Problemlösung durch die Person selbst, ihre Angehörigen oder die Gemeinschaft.

Informationen für Fachpersonen

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