Ärzteschaft: Medikamente

Diagnostik

Abhängigkeit von Sedativa oder Hypnotika nach ICD-10 (F13)

Die Diagnose einer Abhängigkeit von Sedativa oder Hypnotika nach ICD-10 wird gestellt, wenn irgendwann während des letzten Jahres drei oder mehr der folgenden Kriterien erfüllt waren:

  • ein starker Wunsch oder eine Art Zwang, das Medikament zu konsumieren (craving)
  • verminderte Kontrollfähigkeit bezüglich des Beginns, der Beendigung und der Menge des Konsums (Kontrollverlust)
  • ein körperliches Entzugssyndrom bei Beendigung oder Reduktion des Konsums
  • fortschreitende Vernachlässigung anderer Interessen zugunsten des Medikamentenkonsums, erhöhter Zeitaufwand, um die Substanz zu beschaffen, zu konsumieren oder sich von den Folgen zu erholen
  • anhaltender Substanzkonsum trotz Nachweises eindeutiger schädlicher Folgen, wie z. B. Stürze, Verschlechterung der kognitiven Funktionen

Substanzgebrauchsstörung: Diagnosekriterien gemäss DSM-V

Die fünfte Version des Diagnostic and Statistical Manual (DSM-V), welches von der amerikanischen Psychiatriegesellschaft herausgegeben wird (2013), bringt eine neue Form der Klassifikation mit sich. So wird nicht mehr zwischen Missbrauch und Abhängigkeit kategorisiert, sondern anhand von elf Kriterien eruiert, ob eine moderate oder eine schwere Substanzgebrauchsstörung vorliegt (Rumpf & Kiefer 2011). Sind innerhalb der letzten 12 Monate zwei bis drei Kriterien erfüllt, liegt eine moderate Störung vor, bei vier oder mehr erfüllten Kriterien wird von einer schweren Störung ausgegangen. Die Kriterien sind:

  • Wiederholter Konsum, der zu einem Versagen bei der Erfüllung wichtiger Verpflichtungen bei der Arbeit, in der Schule oder zu Hause führt
  • Wiederholter Konsum in Situationen, in denen es aufgrund des Konsums zu einer körperlichen Gefährdung kommen kann
  • Wiederholter Konsum trotz ständiger oder wiederholter sozialer oder zwischenmenschlicher Probleme
  • Toleranzentwicklung gekennzeichnet durch Dosissteigerung oder verminderte Wirkung
  • Entzugssymptome oder deren Vermeidung durch Substanzkonsum
  • Konsum länger oder in grösseren Mengen als geplant (Kontrollverlust)
  • Anhaltender Wunsch oder erfolglose Versuche der Kontrolle
  • Hoher Zeitaufwand für Beschaffung und Konsum der Substanz sowie Erholen von der Wirkung
  • Aufgabe oder Reduzierung von Aktivitäten zugunsten des Substanzkonsums
  • Craving, starkes Verlangen oder Drang die Substanz zu konsumieren.

Bei einer Langzeiteinnahme im Niedrigdosisbereich werden die Kriterien für eine Abhängigkeit nach ICD-10 bzw. DSM-IV sowie für eine Störung im Sinne von DSM-V vielfach nicht erfüllt. Ob sich durch den neuen Kriterienkatalog eine problematische Langzeitverschreibung von Medikamenten häufiger erkannt werden wird, muss sich erst noch zeigen. Die verschriebene Menge ermöglicht keine kontinuierliche Dosissteigerung und somit findet kein «Kontrollverlust» statt und auch der hohe Zeitaufwand für die Beschaffung bzw. die Erholungsphase entfällt. Diverse Studien haben allerdings gezeigt, dass auch im Niedrigdosisbericht bei Langzeitkonsumentinnen und -konsumenten typische Entzugserscheinungen auftreten können, wenn das Medikament abgesetzt wird (vgl. dazu auch Kapitel Prävention von Missbrauch und Abhängigkeit). Um das Phänomen der Niedrigdosisabhängigkeit besser einordnen zu können, wurde von Holzbach das 3-Phasen-Modell (Holzbach 2010) eingeführt. Später wurde es durch das 5-Phasen-Modell erweitert (vgl. Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen o. J.).

Quellen

  • Dilling H, Mpmbour W, Schmidt MH (Hrsg.). Internationale Klassifikation psychischer Störungen. 8. Auflage; Bern: Verlag Hans Huber; 2011.
  • Rumpf HJ, Kiefer F. DSM-5: Die Aufhebung der Unterscheidung von Abhängigkeit und Missbrauch. Sucht 2001; 57: 45-48.
  • Holzbach, R. Benzodiazepin-Langzeitgebrauch und -abhängigkeit, Fortschr. Neurol. Psychiat. 2010; 78: 425-434.
  • Deutsche Haupstelle für Suchtfragen. Niedrigdosisabhängigkeit. http://www.medikamente-und-sucht.de/behandler-und-berater/medikamentensicherheit/missbrauch-und-abhaengigkeit/niedrigdosisabhaengigkeit.html, Zugriff 12.09.2018.

Informationen für Ärzteschaft

Rat und Hilfe

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www.safezone.ch

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