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F+F-Phasen und Rahmenbedingungen

Bei der Früherkennung und Frühintervention (F+F) wird idealerweise der Settingansatz angewendet (also im Rahmen einer Lebenswelt, wie Schule, Betrieb oder Altersinstitution). F+F umfasst vier Phasen:

  • Früherkennung: Möglichst frühe Erkennung der Anzeichen von aufkommenden Problemen bei Menschen oder Gruppen.
  • Situationseinschätzung: Analyse der Situation durch eine Gesamteinschätzung der Risiko- und Schutzfaktoren auf individueller, kollektiver und institutioneller Ebene unter Berücksichtigung der Dynamik zwischen diesen verschiedenen Dimensionen.
  • Frühintervention: Bestimmung, Entwicklung und Umsetzung geeigneter Massnahmen auf individueller, kollektiver und institutioneller Ebene.
  • Evaluation: Auswertung des Prozesses und der Wirkung der Massnahmen und gegebenenfalls Erwägung weiterer Interventionen.


In einem ersten Schritt erfordert der F+F-Ansatz die Überprüfung und Gestaltung der Rahmenbedingungen. Die Bedingungen definieren den Rahmen, in welchem die F+F-Phasen umgesetzt werden können und eine Implementierung der verschiedenen Elemente des F+F-Ansatzes möglich ist. Die Rahmenbedingungen einer Institution sind zentral: Sie sind die Grundlage für alles weitere Handeln und auch für F+F. Wenn die Rahmenbedingungen optimiert werden, wirkt sich dies positiv auf andere Bereiche aus.

  • Für die Implementierung eines F+F-Ansatzes sollten ein politisches bzw. institutionelles Mandat und die nötigen finanziellen, zeitlichen sowie personellen Ressourcen vorliegen.
  • Es ist wichtig, im Vorfeld klare Rollen, Abläufe, Ziele sowie eine gemeinsame Haltung für den gesamten Implementierungsprozess zu definieren.
  • Zu Beginn jeder F+F, die auf Personen abzielt, stellen die Institutionen Regeln auf, die auf Gerechtigkeit, Selbstbestimmung und die Bekämpfung von Diskriminierung (Stigmatisierung) abzielen.
  • Die Institutionen kennen die Angebote zur Gesundheitsförderung und Prävention und betrachten F+F als eine von mehreren Massnahmen (z. B. Massnahmen, die sich auf Strukturen, spezifische Gruppen, Individuen oder sogar die gesamte Bevölkerung beziehen).
  • Die Institutionen handeln subsidiär und ersetzen nicht die Problemlösung durch die Person selbst, ihre Angehörigen oder die Gemeinschaft.

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