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Langzeitversorgung
Ältere Männer und Frauen mit Suchtproblemen, die gleichzeitig an körperlichen oder psychiatrischen Beschwerden leiden, können ihren Alltag häufig nicht mehr selber bewältigen. Gründe hierfür sind Einschränkungen in der Mobilität, aber auch eine erhöhte Gefahr für Unfälle, Stürze oder falsche Medikamenteneinnahme. Sobald die ambulanten Pflegedienste an ihre Grenzen kommen oder aber von den Betreuten nicht angenommen werden, stellt sich für die Angehörigen die Frage nach einer Unterbringung in einem Altenheim. Bei der Auswahl einer geeigneten Institution müssen sowohl die Bedürfnisse der Betroffenen, wie auch die Haltung und Angebote der in Frage kommenden Heime berücksichtigt werden.
Der Umgang mit Alkohol- und Drogenkonsum in Wohn- und Pflegeeinrichtungen für ältere Menschen ist unterschiedlich. Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob eine angemessene Suchtbehandlung möglich ist und ob der Konsum in der Institution respektive ein offener Umgang mit der Sucht überhaupt toleriert werden. Wir empfehlen, sich im Vorfeld eines möglichen Heimeintritts gut zu informieren und mit den Heimleitungen zu besprechen, welche Möglichkeiten bestehen und wie auf die Bedürfnisse der Betroffenen eingegangen werden kann.
Das bestehende Versorgungsangebot in der Schweiz umfasst im Wesentlichen zwei Angebotstypen: zum einen existieren spezialisierte Einrichtungen, die spezifisch auf alternde abhängige Menschen ausgerichtet sind. Zum anderen werden ältere Betroffenen teils auch in nicht auf Sucht spezialisierten Alten- oder Wohnheimen aufgenommen und versorgt. Zur ersten Gruppe gehört zum Beispiel die Sonnenburg, eine betreute Wohneinrichtung für Erwachsene mit Suchtbehinderung. Zur zweiten Gruppe die Pflegimuri, ein Pflegeheim, das auch alkoholabhängige Menschen aufnimmt.
Um eine optimale Versorgung von Männern und Frauen gewährleisten, welche an einer langzeitlichen Abhängigkeit von illegalen Suchtmitteln leiden, müssen spezifische Bedingungen für die Versorgung erfüllt sein. Solche Versorgungsmodelle finden sich in der Schweiz bislang erst vereinzelt. Ein gutes Beispiel ist die Kooperation des Wohn- und Pflegeheim Solina mit der Kontrollierten Drogenabgabe KODA Bern. Diese beiden Organisationen ermöglichen gemeinsam die stationäre Langzeitpflege von Suchtkranken in einem Wohn- und Pflegeheim, indem sie Heroinabgabe und Substitution vor Ort im Wohnheim gewährleisten.